{"id":19519,"date":"2021-11-05T16:27:43","date_gmt":"2021-11-05T16:27:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.tadano.com\/benelux\/ueber-uns\/supply-chain\/terms-and-conditions-of-purchase\/"},"modified":"2021-11-05T16:34:51","modified_gmt":"2021-11-05T16:34:51","slug":"allgemeine-einkaufsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.tadano.com\/benelux\/de\/ueber-uns\/supply-chain\/allgemeine-einkaufsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Einkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n\n\n<section class=\"hero-section-alt2\">\n\n\t\n\t\t\t<style type=\"text\/css\">\n\t\t\t.hero-section .img-holder:before {\n\t\t\t\tdisplay: none;\n\t\t\t}\n\t\t<\/style>\n\t\n\t\n\t<div class=\"img-holder \">\n\t\t\t\t<div class=\"bg-stretch\" style=\"background-position: 50% 50%; \">\n\t\t\t<span data-srcset=\"https:\/\/assets.onetadano.com\/celum_assets\/hero\/DEMAG-Karriere_Feb2020-20.jpg, https:\/\/assets.onetadano.com\/celum_assets\/hero-2x\/DEMAG-Karriere_Feb2020-20.jpg 2x\"><\/span>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"logo green-solutions\" style=\"display:none;\">\n\t\t\t<a href=\"#\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.tadano.com\/benelux\/wp-content\/themes\/tadano\/assets\/dist\/images\/Green-Solutions_Logo_White.svg\"><\/a>\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n\t<div class=\"container\">\n\t\t<div class=\"text-holder \">\n\t\t\t<div class=\"wrap\">\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t<ul class=\"breadcrumbs\"><li><a href=\"https:\/\/www.tadano.com\/benelux\/de\/\">Startseite<\/a><\/li><\/ul>\n\t\t\t\t\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Einkaufsbedingungen<\/h1>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n\t\t\t\t\n\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\n\t\t\t\n\t\t\t\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n<\/section>\n\n\n<div style=\"height:133px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p>1. Annahme, Vertrag. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten f\u00fcr alle Eink\u00e4ufe des im jeweiligen Auftrag angegebenen K\u00e4ufers (\u201eK\u00e4ufer\u201c), sind Bestandteil aller Auftr\u00e4ge und regeln diese.&nbsp; Ein \u201eAuftrag\u201c ist der von beiden Parteien unterzeichnete Liefervertrag oder die vom K\u00e4ufer ausgestellte Bestellung. Der \u201eLieferant\u201c ist die nat\u00fcrliche oder juristische Person, an die eine Bestellung adressiert ist. \u201eWaren\u201c bzw. \u201eLeistungen\u201c sind die Waren bzw. Leistungen, die der Lieferant an den K\u00e4ufer liefert oder f\u00fcr diesen erbringt. Jeder Auftrag bedarf der Schriftform, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem K\u00e4ufer und dem Lieferanten bez\u00fcglich des Kaufs der dort bezeichneten Waren und Leistungen dar und hebt alle diesbez\u00fcglichen vorherigen m\u00fcndlichen oder schriftlichen Vereinbarungen auf. In Angeboten, Kostenvoranschl\u00e4gen oder anderen Dokumenten des Lieferanten ggf. enthaltene zus\u00e4tzliche, abweichende oder gegens\u00e4tzliche Bedingungen werden hiermit abgelehnt. Der K\u00e4ufer ist durch diese nicht gebunden, sofern er ihnen nicht ausdr\u00fccklich zugestimmt hat. Die Aufnahme der Arbeiten oder der anderweitigen Erf\u00fcllung eines Auftrags durch den Lieferanten gilt als seine uneingeschr\u00e4nkte Zustimmung, durch die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen gebunden zu sein. Auftr\u00e4ge sind keinesfalls als \u201eBedarfsdeckungsvertr\u00e4ge\u201c auszulegen und der K\u00e4ufer ist nicht zum laufenden Kauf von Waren oder Leistungen vom Lieferanten verpflichtet, sofern der K\u00e4ufer dem nicht ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Preise, Preisgarantie. Die im Auftrag angegebenen Preise sind verbindliche Festpreise.&nbsp; Wenn im Auftrag kein Preis angegeben ist, wird als Preis der aktuelle Marktpreis oder der Preis angenommen, zu dem die Waren oder Leistungen zuletzt an den K\u00e4ufer geliefert wurden, je nachdem, welcher niedriger ist. Der Lieferant gew\u00e4hrleistet, dass im Auftrag ausgewiesene Preise Gesamtpreise sind und ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung des K\u00e4ufers keine Zusatzkosten jeglicher Art aufgeschlagen werden. Solche Zusatzkosten sind insbesondere Kosten f\u00fcr Versand, Verpackung, Etikettierung, Verzollung, Steuern, Lagerung, Versicherung, Verpackung in Kisten und Palettierung.&nbsp; Der Lieferant garantiert, dass die Preise f\u00fcr die hier an den K\u00e4ufer verkauften Waren und Leistungen nicht ung\u00fcnstiger sind als die derzeit anderen Kunden des Lieferanten f\u00fcr identische oder \u00e4hnliche Waren oder Leistungen in \u00e4hnlichen Mengen gew\u00e4hrten. Der Lieferant stimmt zu, die Preise der Waren oder Leistungen im Falle einer Senkung seines Preises f\u00fcr \u00e4hnliche Waren oder Leistungen w\u00e4hrend der Laufzeit des Auftrags entsprechend zu reduzieren.<\/p>\n\n\n\n<p>3. \u00c4nderungen. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, jederzeit \u00c4nderungen an Zeichnungen, Konstruktionen, Spezifikationen, Materialien, Verpackungen, Lieferzeit und -ort sowie der Transportmethode vorzunehmen. Alle \u00c4nderungen m\u00fcssen schriftlich erfolgen und vom K\u00e4ufer unterzeichnet werden. F\u00fchren diese \u00c4nderungen zu einer Kostenerh\u00f6hung oder -senkung oder verk\u00fcrzen oder verl\u00e4ngern sie die f\u00fcr die Auftragserf\u00fcllung notwendige Zeit, ist eine angemessene Anpassung vorzunehmen und der Auftrag entsprechend schriftlich zu \u00e4ndern. Der Lieferant stimmt zu, \u00c4nderungen gem\u00e4\u00df diesem Abschnitt zu akzeptieren.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Lieferung. Alle Auftr\u00e4ge sind Fixgesch\u00e4fte. Ist die Lieferung von Waren oder Erbringung von Leistungen nicht zum zugesagten Zeitpunkt abgeschlossen, beh\u00e4lt sich der K\u00e4ufer zus\u00e4tzlich zu seinen sonstigen Rechten und Rechtsmitteln ohne Haftung vor, den Auftrag zu k\u00fcndigen. Die K\u00fcndigung wird f\u00fcr noch nicht versandte Waren und nicht erbrachte Leistungen mit ihrem Eingang beim Lieferanten wirksam und der K\u00e4ufer ist berechtigt, Ersatzwaren oder -leistungen zu erwerben und dem Lieferanten so entstandene Verluste in Rechnung zu stellen. Der Lieferant benachrichtigt den K\u00e4ufer im Voraus \u00fcber m\u00f6gliche Umst\u00e4nde, die einen Lieferverzug nach sich ziehen k\u00f6nnen. Der K\u00e4ufer ist nicht verpflichtet, zu fr\u00fche oder versp\u00e4tete Lieferungen sowie Teil- oder Mehrlieferungen zu akzeptieren, wenn dies nicht im Voraus schriftlich vereinbart wurde. Unbeschadet etwaiger anderer gesetzlicher oder vertraglicher Rechte des K\u00e4ufers sowie ungeachtet der Annahme der Lieferung im Rahmen eines Auftrags kann der K\u00e4ufer bei Lieferverzug eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 0,5&nbsp;% des Nettoauftragspreises f\u00fcr jede begonnene Verzugswoche, maximal jedoch 5&nbsp;% des Nettoauftragspreises, erheben.&nbsp; Der K\u00e4ufer kann diese Vertragsstrafe unabh\u00e4ngig davon geltend machen, ob er seine Rechte bei der Annahme der Lieferung vorbeh\u00e4lt. Der K\u00e4ufer kann die Vertragsstrafe nach der Abschlusszahlung f\u00fcr die Lieferung einfordern. Dies gilt jedoch nur dann, wenn dieses Recht zum Zeitpunkt der Abschlusszahlung vorbehalten wurde. S\u00e4mtliche Vertragsstrafen k\u00f6nnen als dem K\u00e4ufer geschuldeter Mindestschadensersatz eingefordert werden, wobei jedoch alle gezahlten Vertragsstrafen mit den insgesamt geschuldeten Schadensersatzleistungen verrechnet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Dokumentation. Der Lieferant legt mit jeder Warenlieferung alle Ursprungsnachweise (z.&nbsp;B. Ursprungszeugnisse, Lieferantenerkl\u00e4rungen, Warenverkehrsbescheinigungen nach EG- und\/oder EFTA-Bestimmungen f\u00fcr den Warenursprung) vor und stellt sicher, dass diese von einem Bevollm\u00e4chtigten des Lieferanten ordnungsgem\u00e4\u00df unterzeichnet sind. Alle Waren, die CE-Bestimmungen unterliegen oder \u00fcber eine CE-Zertifizierung verf\u00fcgen, m\u00fcssen vom Lieferanten entsprechend gekennzeichnet sein und mit allen in Verbindung mit diesen Zertifizierungen erforderlichen Begleitdokumenten geliefert werden. Unterliegen Waren ganz oder teilweise Exportbeschr\u00e4nkungen nach dem Au\u00dfenwirtschaftsrecht der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft, der BRD oder anderer Staaten, benachrichtigt der Lieferant den K\u00e4ufer unverz\u00fcglich.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Zahlung, Steuern und Z\u00f6lle. Die Zahlungsleistung setzt voraus, dass die gelieferten Waren und Leistungen in jeder Hinsicht dem Auftrag entsprechen und der K\u00e4ufer eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechnung erhalten hat. Rechnungen m\u00fcssen die Bestellnummer, das Bestelldatum, die gelieferten Waren oder Leistungen, das Lieferdatum und die f\u00e4llige Summe ordnungsgem\u00e4\u00df ausweisen. Sofern vom K\u00e4ufer nicht abweichend angegeben, lauten die Zahlungsbedingungen sechzig (60) Tage netto. Der Lieferant ist allein f\u00fcr die Einreichung aller entsprechenden Steuerformulare und die Zahlung aller geltenden Steuern, Z\u00f6lle und Geb\u00fchren f\u00fcr die Exportvorbereitung und Exportdokumentation zust\u00e4ndig, die aus dem Kauf der Waren oder Leistungen durch den K\u00e4ufer resultieren. Auf innerhalb von vierzehn (14)&nbsp;Tagen nach Rechnungseingang geleistete Zahlungen wird ein Skonto in H\u00f6he von drei Prozent (3&nbsp;%) gew\u00e4hrt.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Eigentums- und Risiko\u00fcbergang; Transport. Sofern nicht abweichend vom K\u00e4ufer angegeben, erfolgt der Eigentums- und Risiko\u00fcbergang an den Waren mit der Lieferung DDP im Werk des K\u00e4ufer (Incoterms&nbsp;2020).&nbsp; Muss der Lieferant zur Einhaltung des vom K\u00e4ufer geforderten Liefertermins eine teurere Versandart als im Auftrag angegeben w\u00e4hlen, zahlt der Lieferant die daraus resultierenden h\u00f6heren Versandkosten, es sei denn, die Notwendigkeit einer solchen \u00c4nderung der Versandart wurde durch den K\u00e4ufer verursacht.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Leistungserbringung. Der Lieferant garantiert, \u00fcber die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Leistungen notwendigen Qualifikationen, F\u00e4higkeiten, Erfahrungen, finanziellen Kapazit\u00e4ten, Ressourcen, Genehmigungen, Lizenzen und Registrierungen zu verf\u00fcgen und diese jederzeit aufrecht zu erhalten. Der Lieferant stimmt die Zeitplanung und Erbringung der Leistungen mit dem K\u00e4ufer ab. Der Lieferant erbringt und beaufsichtigt die zu erbringenden Leistungen mit h\u00f6chster Kompetenz und Aufmerksamkeit. Der Lieferant ist f\u00fcr die Mittel, Methoden, Technologien und Verfahrensweisen der Leistungserbringung allein verantwortlich. Der Lieferant trifft alle angemessenen Vorkehrungen f\u00fcr die Sicherheit und sorgt f\u00fcr den angemessenen Schutz vor Sch\u00e4den, Verletzungen und Verlust von:&nbsp; (a) Mitarbeitern und Angestellten am Ort der Leistungserbringung sowie weiteren ggf. betroffenen Personen; (b) bei den Arbeiten zu verwendenden Materialien und Ausr\u00fcstungen, die der Sorgfalts-, Aufsichts- oder Kontrollpflicht des Lieferanten oder von mit der Leistungserbringung beauftragten oder besch\u00e4ftigten Unterauftragnehmern unterliegen; und (c) sonstigen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden am Ort der Leistungserbringung oder in dessen N\u00e4he. Der Lieferant erbringt alle Leistungen als unabh\u00e4ngiger Auftragnehmer, wobei seine Aktivit\u00e4ten und die Aktivit\u00e4ten von Unterauftragnehmern im Rahmen dieser Allgemeinen Bedingungen seiner eigenen Kontrolle und Verantwortung unterliegen. Der Lieferant und seine Unterauftragnehmer gelten nicht als Mitarbeiter oder Vertreter des K\u00e4ufers, sind nicht berechtigt, im Namen des K\u00e4ufers Vertr\u00e4ge zu schlie\u00dfen oder ihn zu binden und haben keinen Anspruch auf Verg\u00fctungsleistungen, die Mitarbeitern des K\u00e4ufers gew\u00e4hrt werden. Falls der K\u00e4ufer dies fordert, \u00fcbergibt der Lieferant dem K\u00e4ufer nach Bezahlung der Abschlussrechnung des Lieferanten Verzichtserkl\u00e4rungen, in denen er den vollst\u00e4ndigen Verzicht auf seine eigenen und\/oder die Rechte seiner Unterauftragnehmer an den gelieferten Waren oder Leistungen erkl\u00e4rt.<\/p>\n\n\n\n<p>9. Garantie. Der Lieferant garantiert ausdr\u00fccklich, dass alle im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Waren und Leistungen allen Leistungsbeschreibungen, Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern und Beschreibungen, die vom K\u00e4ufer bereitgestellt werden bzw. auf denen der Auftrag basiert, in jeder Hinsicht gen\u00fcgen.&nbsp; Wenn der Lieferant Leistungen erbringt, erfolgt die Leistungserbringung in hoher Qualit\u00e4t, fehlerfrei und fachgerecht sowie mit einem Fertigkeits- und Kompetenzniveau, das von hoch qualifiziertem Fachpersonal in der Branche des Lieferanten erwartet wird.&nbsp; Alle Waren sind neu, von h\u00f6chster Qualit\u00e4t und frei von Material- und Fertigungsfehlern. Der Lieferant garantiert, dass alle Waren den Angaben auf den Beh\u00e4ltern oder Aufklebern sowie in der Werbung f\u00fcr diese Waren entsprechen und alle Waren in geeigneten Beh\u00e4ltnissen enthalten sowie entsprechend verpackt, gekennzeichnet und beschriftet sind. Der Lieferant garantiert, dem K\u00e4ufer die Waren als rechtm\u00e4\u00dfiges Eigentum, frei von Pfandrechten und anderen Belastungen sowie Anspr\u00fcchen Dritter aus der Verletzung von Eigentums- oder sonstigen Rechten zu \u00fcbertragen.&nbsp; Der Lieferant garantiert, dass die Waren und Leistungen allen geltenden technischen und Sicherheitsbestimmungen gen\u00fcgen und in jeder Hinsicht allen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene sowie in der Branche geltenden Gesetzen, Bestimmungen, Richtlinien und Standards entsprechen, einschlie\u00dflich insbesondere solcher Bestimmungen, die sich auf Sicherheit, Gesundheits-, Arbeits-, Umwelt- und Brandschutz beziehen. Der Lieferant garantiert des Weiteren, dass alle hier gelieferten Waren marktg\u00e4ngig, sicher und f\u00fcr den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Sofern der Lieferant den bestimmten Zweck kennt, f\u00fcr den der K\u00e4ufer die Waren einsetzen will, bzw. sofern f\u00fcr ihn Grund besteht, diesen zu kennen, garantiert er deren Eignung f\u00fcr diesen bestimmten Zweck. Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Waren in jeder Hinsicht mit entsprechenden Mustern \u00fcbereinstimmen. Pr\u00fcfungen, Tests, Abnahmen und Nutzungen der Waren und Leistungen im Rahmen dieser Bedingungen beeintr\u00e4chtigen nicht die sich aus dieser Garantie ergebenden Pflichten des Lieferanten, die \u00fcber etwaige Pr\u00fcfungen, Tests, Abnahmen und Nutzungen hinaus bestehen bleiben. Die Garantie des Lieferanten kann vom K\u00e4ufer, seinen Nachfolgern, Abtretungsempf\u00e4ngern und Kunden sowie Nutzern der vom K\u00e4ufer verkauften Produkte in Anspruch genommen werden. Alle vom Lieferanten gew\u00e4hrten Herstellergarantien und sonstigen f\u00fcr die Waren und Leistungen g\u00fcltigen Garantien werden hiermit auf den K\u00e4ufer \u00fcbertragen. Der Lieferant stimmt zu, Fehler oder M\u00e4ngel von Waren oder Leistungen, die den obigen Garantien nicht gen\u00fcgen, unverz\u00fcglich und f\u00fcr den K\u00e4ufer kostenfrei zu beheben oder sie zu ersetzen, sobald er vom K\u00e4ufer \u00fcber eine solche Abweichung informiert wird, vorausgesetzt, der K\u00e4ufer r\u00e4umt dem Lieferanten die entsprechende Gelegenheit ein. Zus\u00e4tzlich zu den sonstigen Rechten des K\u00e4ufers ist der K\u00e4ufer in dem Fall, dass die Korrektur von Fehlern oder M\u00e4ngeln an den bzw. der Austausch von abweichenden Waren oder Leistungen durch den Lieferanten nicht unverz\u00fcglich erfolgt, nach angemessener Benachrichtigung des Lieferanten berechtigt, die entsprechenden Korrekturen oder den Austausch selbst vorzunehmen und dem Lieferanten die dem K\u00e4ufer dadurch entstandenen Kosten und Verluste in Rechnung zu stellen oder die Waren auf Kosten des Lieferanten und gegen Erstattung aller geleisteten Zahlungen zur\u00fcckzusenden. F\u00fcr Waren gilt der l\u00e4ngere der folgenden Zeitr\u00e4ume als Garantiezeitraum: (i) zwei (2)&nbsp;Jahre ab dem Verkaufsdatum des die Waren enthaltenden Produkts des K\u00e4ufers, (ii) drei (3)&nbsp;Jahre nach Lieferung der Waren an den K\u00e4ufer oder (iii) der maximale Garantiezeitraum, den der Lieferant f\u00fcr die Waren gew\u00e4hrt.&nbsp; Der Garantiezeitraum f\u00fcr Leistungen betr\u00e4gt ein (1)&nbsp;Jahr ab ihrer Fertigstellung.<\/p>\n\n\n\n<p>10. Inspektionen\/Erprobung. Der K\u00e4ufer hat das Recht, die Waren oder Leistungen im Werk des Lieferanten zu pr\u00fcfen und auch nach der Lieferung Waren oder Leistungen zu reklamieren, die nach dem Urteil des K\u00e4ufers nach Treu und Glauben M\u00e4ngel oder Abweichungen aufweisen oder von mangelhafter Qualit\u00e4t sind. Solche Inspektionen entbinden den Lieferanten nicht von seinen Garantieverpflichtungen. Der Lieferant gew\u00e4hrt dem K\u00e4ufer f\u00fcr diese Inspektionen sicheren Zutritt zu seinem Werk.&nbsp; Reklamierte und\/oder \u00fcber die vereinbarten Mengen hinaus gelieferte Waren k\u00f6nnen an den Lieferanten auf dessen Kosten zur\u00fcckgesandt werden. Zus\u00e4tzlich zu den \u00fcbrigen Rechten des K\u00e4ufers kann der K\u00e4ufer dem Lieferanten alle Ausgaben f\u00fcr das Entpacken, Pr\u00fcfen und erneute Verpacken sowie den erneuten Versand dieser Waren in Rechnung stellen. Erh\u00e4lt der K\u00e4ufer Waren oder Leistungen von mangelhafter Qualit\u00e4t oder mit M\u00e4ngeln oder Abweichungen, die bei der Pr\u00fcfung nicht offenbar werden, beh\u00e4lt sich der K\u00e4ufer das Recht vor, einen Ersatz sowie die Zahlung von Schadensersatz zu verlangen. Der Lieferant f\u00fchrt laufende Qualit\u00e4tspr\u00fcfungen durch und wendet Verfahren an, die sicherstellen, dass nur qualitativ hochwertige Waren an den K\u00e4ufer verkauft werden. Keine der in diesem Auftrag enthaltenen Bestimmungen entbindet den Lieferanten von seiner Pflicht, Tests, Inspektionen und Qualit\u00e4tskontrollen durchzuf\u00fchren. Die Bezahlung der hier bereitgestellten Waren oder Leistungen gilt nicht als deren Abnahme.<\/p>\n\n\n\n<p>11. Endkontrolle. Bei der Lieferung f\u00fchrt der K\u00e4ufer eine Endkontrolle der Waren auf Einhaltung der vereinbarten Qualit\u00e4tsstandards durch und kann die Waren bei M\u00e4ngeln, Unzul\u00e4nglichkeiten, Abweichungen und\/oder Transportsch\u00e4den zur\u00fcckweisen.&nbsp; Auf Aufforderung legt der Lieferant Kontroll- und\/oder Pr\u00fcfberichte vor.&nbsp; Der K\u00e4ufer pr\u00fcft die Waren nach der Lieferung lediglich hinsichtlich ihrer Art (Identifikationspr\u00fcfung), Menge und offensichtlicher Transportsch\u00e4den sowie anderer offensichtlicher M\u00e4ngel. Zur Durchf\u00fchrung weiterer Inspektionen ist der K\u00e4ufer nicht verpflichtet. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand des Versto\u00dfes gegen die Inspektionspflicht und der versp\u00e4teten M\u00e4ngelr\u00fcge nach \u00a7&nbsp;377 HGB. M\u00e4ngel, von denen der K\u00e4ufer sp\u00e4ter Kenntnis erlangt, werden dem Lieferanten ohne ungeb\u00fchrliche Verz\u00f6gerung gemeldet, wobei sich der K\u00e4ufer die Zur\u00fcckweisung der mangelhaften Waren vorbeh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p>12. Vertraulichkeit, Werbung. Der Lieferant betrachtet alle vom K\u00e4ufer bereitgestellten Informationen (im Weiteren die \u201eInformationen\u201c) als vertraulich, offenbart sie nicht gegen\u00fcber Dritten und nutzt sie nicht f\u00fcr andere Zwecke als zur Erf\u00fcllung des vorliegenden Vertrags, es sei denn, der Lieferant hat eine entsprechende schriftliche Genehmigung des K\u00e4ufers eingeholt. Informationen sind insbesondere alle Kunden-, Interessenten- und Preislisten, Pl\u00e4ne, Fotos, Konstruktionen, Komponentenentw\u00fcrfe, Zeichnungen, Blaupausen, Spezifikationen, Erfindungen, technischen Daten, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse und sonstigen Materialien mit Bezug zu diesem Auftrag oder zum Unternehmen des K\u00e4ufers.&nbsp; Alle Informationen des K\u00e4ufers sind und bleiben Eigentum des K\u00e4ufers. Nach schriftlicher Aufforderung durch den K\u00e4ufer oder bei Beendigung dieses Vertrags gibt der Lieferant alle Informationen des K\u00e4ufers an diesen zur\u00fcck. Der Lieferant verwendet mindestens dasselbe Ma\u00df an Sorgfalt und dieselben Mittel, das bzw. die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen \u00e4hnlicher Art aufwendet, in keinem Fall jedoch weniger als angemessene Sorgfalt, um die unbefugte Offenlegung oder Nutzung von Informationen des K\u00e4ufers zu verhindern. Diese Verpflichtung gilt gleicherma\u00dfen f\u00fcr die Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer des Lieferanten. Der Lieferant wird Informationen zur Existenz oder zu Einzelheiten des Auftrags nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des K\u00e4ufers ver\u00f6ffentlichen, \u00f6ffentlich mitteilen oder Dritten zur Verf\u00fcgung stellen und den Namen des K\u00e4ufers in keiner Form f\u00fcr Werbe- oder Marketingzwecke oder f\u00fcr Zwecke der \u00d6ffentlichkeitsarbeit verwenden.&nbsp; Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, gelten betriebswirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen, die der Lieferant gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer offenlegt, unabh\u00e4ngig von der Art und dem Zeitpunkt der Offenlegung, als geheime oder vertrauliche Informationen, und der Lieferant hat gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer diesbez\u00fcglich keine weiteren Anspr\u00fcche als die nach Patentrecht bestehenden.<\/p>\n\n\n\n<p>13. Eigentum des K\u00e4ufers.&nbsp; Alle Ausr\u00fcstungen, Schablonen, Werkzeuge, Zeichnungen, Befestigungen, Matrizen, Formen, Modelle, Materialien und anderen dem Lieferanten vom K\u00e4ufer oder auf dessen Kosten bereitgestellten Gegenst\u00e4nde bleiben Eigentum des K\u00e4ufers und der Lieferant veranlasst keine dingliche Belastung dieser Gegenst\u00e4nde bzw. l\u00e4sst keine solche Belastung zu. Der Lieferant h\u00e4lt diese Gegenst\u00e4nde in einem gebrauchsf\u00e4higen Zustand. Der Lieferant stellt sicher, dass die vorstehenden Gegenst\u00e4nde eindeutig als rechtm\u00e4\u00dfiges Eigentum des K\u00e4ufers gekennzeichnet und gelagert und nicht f\u00fcr Vertr\u00e4ge mit Dritten verwendet werden.&nbsp; W\u00e4hrend sich diese Gegenst\u00e4nde im Besitz des Lieferanten befinden, trifft der Lieferant Vorkehrungen f\u00fcr eine angemessene Versicherung aller dieser Gegenst\u00e4nde, die Eigentum des K\u00e4ufers sind, gegen alle normalen Risiken, wobei der K\u00e4ufer als zus\u00e4tzlich Versicherter zu benennen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>14. Verarbeitete\/integrierte Komponenten.&nbsp; Wenn Waren des K\u00e4ufers mit anderen Komponenten verarbeitet werden, die nicht Eigentum des K\u00e4ufers sind, erwirbt der K\u00e4ufer ein Miteigentum an der neuen Komponente anteilig zum Wert seiner Waren (Kaufpreis plus Umsatzsteuer) zusammen mit den \u00fcbrigen verarbeiteten Komponenten zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Wenn vom K\u00e4ufer eingebrachte Komponenten untrennbar in Komponenten integriert werden, die nicht Eigentum des K\u00e4ufers sind, erwirbt der K\u00e4ufer ein Miteigentum an der neuen Komponente anteilig zum Wert der Waren des K\u00e4ufers (Kaufpreis plus Umsatzsteuer) zusammen mit den \u00fcbrigen integrierten Komponenten zum Zeitpunkt der Integration.<\/p>\n\n\n\n<p>15. Eigentum am Arbeitsprodukt. Alle Materialien und Erfindungen (unabh\u00e4ngig von ihrer Patentierbarkeit), Geisteswerke, Betriebsgeheimnisse, Ideen, Konzepte, Handelsnamen und Waren- oder Dienstleistungsmarken, die f\u00fcr den K\u00e4ufer geschaffen oder erstellt werden (gemeinsam \u201eErfindungen\u201c), sind ausschlie\u00dfliches Eigentum des K\u00e4ufers.&nbsp; Vom Lieferanten hergestellte und an den K\u00e4ufer verkaufte Standardwaren, die nicht f\u00fcr den K\u00e4ufer konstruiert, angepasst oder ge\u00e4ndert wurden, stellen keine Erfindungen dar. Des Weiteren sind alle Werke, die vom Lieferanten ausschlie\u00dflich mit eigenem Zeitaufwand des Lieferanten und ohne Verwendung von Ausr\u00fcstungen, Lieferanten, Einrichtungen oder Informationen des K\u00e4ufers entworfen oder praktisch umgesetzt wurden, keine Erfindungen.&nbsp; Der Lieferant tritt hiermit das weltweite Recht, das Eigentumsrecht und den Rechtsanspruch an den bzw. auf die Erfindungen an den K\u00e4ufer ab.&nbsp; Der K\u00e4ufer ist berechtigt, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten durch Patentanmeldung, Eintragung von Urheberrechten und Einreichung von Antr\u00e4gen mit Bezug auf Urheberrechte und geistige Eigentumsrechte einen Schutz zu erwirken.&nbsp; Der Lieferant stimmt zu und veranlasst seine Mitarbeiter, alle Dokumente, Anmeldungen und \u00dcbertragungen auszufertigen sowie die Informationen zu liefern, die der K\u00e4ufer anfordert, um seine Rechte an den Erfindungen sowie sein wirksames Eigentum daran weltweit (auf Kosten des K\u00e4ufers) zu sch\u00fctzen, zu vervollst\u00e4ndigen, einzutragen, zu registrieren und aufrecht zu erhalten.&nbsp; Diese Verpflichtungen bleiben \u00fcber den Ablauf und die K\u00fcndigung des vorliegenden Vertrags hinaus wirksam.<\/p>\n\n\n\n<p>16. Versicherung. Der Lieferant und ggf. seine Unterauftragnehmer sorgen f\u00fcr die notwendige Versicherungsdeckung, einschlie\u00dflich allgemeiner Haftpflichtversicherung, Produkt- und Kraftfahrzeugversicherung sowie Arbeitsunfallschutzversicherung. Der Lieferant entsch\u00e4digt, verteidigt und h\u00e4lt den K\u00e4ufer schadlos gegen alle Anspr\u00fcche und Verpflichtungen aus den vom Lieferanten und seinen Unterauftragnehmern erbrachten Arbeiten. Der Lieferant \u00fcbergibt dem K\u00e4ufer eine Bescheinigung, die die Versicherungsdeckung nachweist und den K\u00e4ufer als zus\u00e4tzlichen Versicherten benennt. Die Police ist \u00fcber Mindestbetr\u00e4ge von 2&nbsp;Mill.&nbsp;EUR pro Schadensfall mit einem Gesamtwert von 5&nbsp;Mill.&nbsp;EUR zu schlie\u00dfen, die Arbeitsunfallschutzversicherung muss \u00fcber die nach geltendem Recht geforderten Grenzwerte lauten. Der Lieferant erm\u00e4chtigt den K\u00e4ufer, Anspr\u00fcche im Rahmen der vorstehenden Versicherungsdeckung geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>17. Schadloshaltung. Der Lieferant entsch\u00e4digt und h\u00e4lt den K\u00e4ufer, seine Gesch\u00e4ftsleitung, leitenden Angestellten, Muttergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Tochterunternehmen, Mitarbeiter, Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempf\u00e4nger schadlos gegen alle etwaigen Rechtsstreitigkeiten, Klagen und Verfahren nach Common Law oder Equity-Recht (einschlie\u00dflich Kosten, Aufwendungen und angemessene Anwaltshonorare, die in Verbindung mit dem Vorgehen in den betreffenden Sachen entstehen), alle Anspr\u00fcche, Verluste, Schadensersatzforderungen, Urteile, Pflichten, Haftungsforderungen und Kosten und geht gegen diese vor, die aus oder infolge folgender Ereignisse entstehen: (i) alle M\u00e4ngel an gekauften Waren oder Leistungen, (ii) alle Handlungen oder Unterlassungen des Lieferanten, seiner Vertreter, Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer oder (iii) alle Anspr\u00fcche aus Verletzungen von Rechten (einschlie\u00dflich von Patenten, Marken, Urheberrechten, Gebrauchsmustern oder anderen Eigentumsrechten sowie Missbrauch oder Zweckentfremdung von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen) durch den Kauf oder Verkauf bzw. die Nutzung der Waren oder Leistungen, gleich ob diese Waren oder Leistungen alleinstehend oder in Kombination mit anderen Produkten, Software oder Prozessen geliefert wurden.&nbsp; Der Lieferant verzichtet ausdr\u00fccklich auf alle Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer, die sich darauf berufen, dass die Rechtsverletzung aus der Einhaltung von Spezifikationen des K\u00e4ufers entstanden ist.&nbsp; Der Lieferant stimmt zu, im Falle einer Nichterf\u00fcllung seiner Pflichten aus diesem Abschnitt oder diesem Vertrag dem K\u00e4ufer alle Kosten, Auslagen und Anwaltshonorare zu erstatten, die diesem f\u00fcr den Nachweis oder die Durchsetzung seiner Rechte aus diesem Abschnitt bzw. Vertrag entstehen. Diese Schadloshaltung erfolgt zus\u00e4tzlich zu den Garantieverpflichtungen des Lieferanten.<\/p>\n\n\n\n<p>18. Ordentliche K\u00fcndigung. Der K\u00e4ufer beh\u00e4lt sich die K\u00fcndigung von Auftr\u00e4gen insgesamt oder von Teilen davon nach alleinigem Ermessen vor. Im Falle einer solchen K\u00fcndigung wird der Lieferant unverz\u00fcglich alle Arbeiten im Rahmen des betreffenden Auftrags einstellen und seine Lieferanten oder Unterauftragnehmer zur Einstellung der Arbeiten veranlassen. Der K\u00e4ufer zahlt an den Lieferanten einen angemessenen Betrag (ohne indirekte Kosten oder entgangene Gewinne), den der K\u00e4ufer zum K\u00fcndigungsdatum f\u00fcr im Rahmen des Auftrags erbrachte Arbeiten berechnet und der direkt aus der ordentlichen K\u00fcndigung resultiert. Nach Erhalt der K\u00fcndigung ausgef\u00fchrte Arbeiten und durch den Lieferanten vermeidbare Kosten, die Lieferanten oder Unterauftragnehmern des Lieferanten entstanden sind, werden dem Lieferanten nicht erstattet. Der Lieferant darf aus diesem Auftrag entstehende Anforderungen nicht in unangemessener Weise vorwegnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>19. K\u00fcndigung aus wichtigem Grund. Der K\u00e4ufer kann Auftr\u00e4ge oder Teile davon k\u00fcndigen, wenn Vertragsverletzungen durch den Lieferanten vorliegen, z.&nbsp;B. wenn ein Lieferverzug eintritt, mangelhafte oder nicht auftragskonforme Waren geliefert werden, Vertragsbestimmungen verletzt werden oder nach Anfrage des K\u00e4ufers keine angemessene Zusicherung bez\u00fcglich k\u00fcnftiger Leistungen abgegeben wird. Im Falle einer K\u00fcndigung aus wichtigem Grund \u00fcbernimmt der K\u00e4ufer gegen\u00fcber dem Lieferanten \u2013 au\u00dfer f\u00fcr Betr\u00e4ge f\u00fcr vom K\u00e4ufer akzeptierte Waren und Leistungen \u2013 keine Haftung, w\u00e4hrend der Lieferant gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den haftet, die aufgrund der die betreffende K\u00fcndigung begr\u00fcndenden Umst\u00e4nde entstanden sind. Wird festgestellt, dass f\u00fcr eine K\u00fcndigung dieses Vertrags durch den K\u00e4ufer kein wichtiger Grund bestand, gilt die entsprechende K\u00fcndigung als ordentliche K\u00fcndigung.<\/p>\n\n\n\n<p>20. H\u00f6here Gewalt. Der K\u00e4ufer kann ohne Haftung gegen\u00fcber dem Lieferanten die Lieferung oder Annahme dieses Auftrags verz\u00f6gern oder den Auftrag komplett stornieren, wenn vom K\u00e4ufer nicht zu vertretende Umst\u00e4nde eintreten, unter denen eine Leistungserf\u00fcllung aus unternehmerischer Sicht unm\u00f6glich ist, wie insbesondere Elementarereignisse, Feuer, au\u00dfergew\u00f6hnliche Unwetter, \u00dcberschwemmungen, Kriegshandlungen, beh\u00f6rdliche Verf\u00fcgungen, Unf\u00e4lle, Streiks, Arbeitskonflikte oder Arbeitskr\u00e4ftemangel oder Unm\u00f6glichkeit der Beschaffung von Materialien, Ausr\u00fcstungen oder Transportmitteln. Im Verzugsfall verwahrt der Lieferant die vom Verzug betroffenen Waren nach Anweisung des K\u00e4ufers und liefert sie nach Beseitigung der f\u00fcr den Verzug urs\u00e4chlichen Gr\u00fcnde.<\/p>\n\n\n\n<p>21. Verj\u00e4hrungsfrist.&nbsp; Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche betr\u00e4gt drei (3)&nbsp;Jahre nach Lieferung der Waren. Sollte eine l\u00e4ngere Verj\u00e4hrungsfrist gesetzlich zul\u00e4ssig sein, ist diese l\u00e4ngere Frist ma\u00dfgeblich.&nbsp; Vom K\u00e4ufer innerhalb der Verj\u00e4hrungsfrist geltend gemachte Reklamationen f\u00fchren zur Aussetzung der Verj\u00e4hrungsfrist, bis die Parteien eine Vereinbarung \u00fcber die Nachbesserung des Mangels und den entsprechenden Schadensersatz getroffen haben. Die Aussetzung endet jedoch sechs (6)&nbsp;Monate nach Ablehnung der Reklamation des K\u00e4ufers durch den Lieferanten.<\/p>\n\n\n\n<p>22. Gesamtvereinbarung, \u00c4nderungen. Dieser Vertrag ist die vollst\u00e4ndige, endg\u00fcltige und exklusive Festlegung der zwischen den Parteien geltenden Vertragsbedingungen und hebt alle vorherigen und zeitgleichen, m\u00fcndlichen und schriftlichen Verhandlungen und Vertr\u00e4ge zwischen den Parteien bez\u00fcglich seines Gegenstands auf. Der Vertrag kann nur nach schriftlicher Zustimmung der Parteien ge\u00e4ndert oder erg\u00e4nzt werden. Die Bedingungen dieses Vertrags bleiben unbeschadet etwaiger Abweichungen gegen\u00fcber den allgemeinen Bedingungen, die in Best\u00e4tigungen oder sonstigen vom Lieferanten vorgelegten Dokumenten enthalten sind, bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p>23. Abtretungen und Vergabe von Unterauftr\u00e4gen, Rechtsverzicht, Abtrennbarkeit. Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Lieferanten aus diesem Vertrag oder deren Vergabe in Unterauftr\u00e4gen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des K\u00e4ufers. Abtretungen oder \u00dcbertragungen ohne eine solche schriftliche Zustimmung sind ung\u00fcltig. Die Vergabe von Pflichten aus diesen Bedingungen in Untervertr\u00e4gen entbindet den Lieferanten nicht von den betreffenden Pflichten. Der vorliegende Vertrag gilt uneingeschr\u00e4nkt zugunsten der Nachfolger und Abtretungsempf\u00e4nger des K\u00e4ufers und ist f\u00fcr diese bindend. Ein Verzicht im Falle einer Verletzung dieses Vertrags oder auf Durchsetzung einer seiner Bedingungen gilt nicht als dauerhafter Verzicht oder Verzicht bei anderen Vertragsverletzungen oder Verletzungen anderer Bedingungen. Sollten sich Bestimmungen dieses Vertrags als ung\u00fcltig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, so bleiben die G\u00fcltigkeit, Rechtm\u00e4\u00dfigkeit und Durchsetzbarkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen davon in jeglicher Hinsicht unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>24. Begrenzung der Haftung des K\u00e4ufers. DER K\u00c4UFER HAFTET KEINESFALLS F\u00dcR ERWARTETE ODER ENTGANGENE GEWINNE ODER INDIREKTE, BEIL\u00c4UFIGE ODER FOLGESCH\u00c4DEN UND ZWAR UNABH\u00c4NGIG DAVON, OB DER K\u00c4UFER \u00dcBER DEN M\u00d6GLICHEN EINTRITT EINES SOLCHEN SCHADENS UNTERRICHTET WURDE. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern nach geltendem Recht andere Bestimmungen g\u00fcltig sind.<\/p>\n\n\n\n<p>25. Aufrechnung. Alle Anspr\u00fcche aus f\u00e4lligen oder f\u00e4llig werdenden Zahlungen des K\u00e4ufers an den Lieferanten unterliegen dem Abzug von oder der Aufrechnung mit Gegenforderungen aus dieser oder anderen Transaktionen zwischen K\u00e4ufer und Lieferanten durch den K\u00e4ufer.<\/p>\n\n\n\n<p>26. Gesetzeskonformit\u00e4t. Der Lieferant h\u00e4lt alle anwendbaren Gesetze, Regeln, Bestimmungen, Verordnungen und Standards ein, die f\u00fcr die Bereitstellung, Herstellung und Kennzeichnung, den Transport, Import und Export, die Nutzung, den Betrieb, die Lizenzierung, Genehmigung und Zertifizierung der Waren und Leistungen gelten, einschlie\u00dflich insbesondere der in Sachen Umweltschutz (einschlie\u00dflich REACH-Verordnung), Produktsicherheit, L\u00f6hne, Arbeitszeiten und -bedingungen, Auswahl von Unterauftragnehmern, Diskriminierung, Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Kfz-Sicherheit geltenden und derer, die \u00f6ffentliche Korruption und kommerzielle Bestechung untersagen.&nbsp; Der Lieferant versichert, dass weder er noch seine Unterauftragnehmer Kinder, Sklaven oder H\u00e4ftlinge besch\u00e4ftigen, Menschenhandel betreiben oder auf andere Formen der Zwangsarbeit bzw. unfreiwilligen Arbeit zur\u00fcckgreifen. Der Lieferant stellt dem K\u00e4ufer nach Aufforderung die Informationen und Unterst\u00fctzung zur Verf\u00fcgung, die dieser ben\u00f6tigt, um seine eventuellen Pflichten aus der Gesetzgebung zu Konfliktmineralien zu erf\u00fcllen. 27. Geltendes Recht, Gerichtsbarkeit. Wenn die Vertragsparteien Kaufmann im Sinne des Deutschen Handelsgesetzbuches sind, ist der Gesch\u00e4ftssitz des K\u00e4ufers alleiniger Gerichtsstand in Rechtsstreitigkeiten. Der K\u00e4ufer ist jedoch nach eigener Wahl berechtigt, gegen den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand vorzugehen. Alle Rechtsbeziehungen zwischen K\u00e4ufer und Lieferant unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland f\u00fcr Rechtsbeziehungen zwischen deutschen Vertragspartnern. Das UN-\u00dcbereinkommen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen G\u00fcterverkauf (CISG) findet keine Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Tadano Europe &#8211; German Buyer &#8211; Rev. 01-DEC-2020 DEU<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Annahme, Vertrag. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten f\u00fcr alle Eink\u00e4ufe des im jeweiligen Auftrag angegebenen K\u00e4ufers (\u201eK\u00e4ufer\u201c), sind Bestandteil aller Auftr\u00e4ge und regeln diese.&nbsp; Ein \u201eAuftrag\u201c ist der von beiden Parteien unterzeichnete Liefervertrag oder die vom K\u00e4ufer ausgestellte Bestellung. 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